Tarifliste/ Kündigungsfrist
Die Monatspauschale wird aus einer durchschnittlichen Zahl von Betreuungstagen errechnet. Dabei sind Feiertage, Ferien, kurzfristige Krankheits- und Unfallabwesenheiten einberechnet und geben daher keine Reduktion. Das gleiche gilt auch für die Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr.
Die Monatsrechnung wird den Eltern jeweils dem 20. des Vormonats in Rechnung gestellt. Die Eltern zahlen den Monat im Voraus, d.h. der Betrag muss bis spätestens am 30/31.Tag des vorhergehenden Monats einbezahlt sein. Die Tarife werden jährlich überprüft und wenn nötig angepasst. Die Eltern werden 4 Monate im Voraus informiert.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss per Einschreiben erfolgen.
Pro Tag 26 Kinder.