Anmeldeformular und AGB's


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1. Allgemein 

In der Kinderkrippe steht das Kind an erster Stelle. Es ist uns wichtig, dass sich die Kinder bei uns wohl fühlen. Die Krippe erfüllt eine erzieherische Aufgabe welche durch Zielsetzungen begleitet wird. Ebenfalls ist es uns wichtig, mit den Eltern einen vertrauensvollen, engen Kontakt zu pflegen, bei dem Austausch und Zusammenarbeit an erster Stelle stehen.

 

 2. Austausch

Zum Austausch gehören die täglichen "Tür und Angel" Gespräche, welche wir führen, wenn die Kinder gebracht oder abgeholt werden. Es ist uns wichtig, den Eltern die Erlebnisse und den erlebten Alltag des Kindes näher zu bringen. Damit dies mit der nötigen Sorgfalt geschehen kann, bitten wir die Eltern 10min. vor Abholzeit, d.h. 11.50h, 13.20h und spätestens 18.20h zu erscheinen. Nach dieser Zeit ist ein ausführlicher Austausch nicht mehr möglich. Jedoch kann ein weiterer Austausch bei den Standortbestimmungsgespräch eingebunden werden, bei dem  auf die Entwicklung und Ziele des Kindes eingegangen wird.

 

3. Zusammenarbeit 

Als wichtigste Voraussetzung für das Gelingen sehen wir die Zusammenarbeit. Denn nur dadurch fühlt sich das Kind bei uns wohl. Im Sinne der Zusammenarbeit unterstützen die Eltern unsere Erziehungsplanung. Dies setzt voraus, dass Eltern an Elternabende und Gespräche erscheinen und sämtliche Regelungen einhalten. Ausserdem ist eine gemeinsame Planung, Unterstützung und Förderung des Kindes wichtig. Wir bitten Eltern, uns bis max. 09.00h zu informieren, falls das Kind krank ist oder aus anderweitigen Gründen nicht in die Krippe kommt. Sollten uns bis 09.00h keine entsprechenden Informationen vorliegen, gilt das Kind für den Vormittag als abgemeldet. Als darauffolgende Bringzeit gilt 12.00h oder 13.00h wenn das Kind für die Ganztagesbetreuung angemeldet ist. Bei Arzttermine während den Betreuungstagen dürfen die Kinder vormittags bis 09.00h, max. jedoch bis 10.00h (vor dem täglichen Spaziergang) oder dann erst wieder um 11.45h gebracht werden.

 

4. Öffnungszeiten 

Die Kinderkrippe ist von Montag bis Freitag von 07.00h bis 18.30h geöffnet. Sie bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Vor gesetzlichen Feiertagen schliesst die Krippe immer um 17.00h. Weiter behält sich die Kinderkrippe das Recht vor, 3-4 Schliessungstage pro Jahr an die gesetzlichen Feiertage anzuhängen. Darüber wird via Mail informiert. 

Die Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten. Verspätete Abholungen werden mit CHF 10.— pro angebrochene 10 Minuten verrechnet, und ist BAR vor Ort zu begleichen. 

Bei Personalengpässen, verursacht durch Ereignisse wie zB. Notfällen, Krankheitsfällen und/oder Epidemien behält sich die Krippenleitung vor, die Öffnungszeiten entsprechend anzupassen.

 

Bring- und Abholzeiten:

Bringzeiten:              07.00h – 09.00h  /  11.45h – 12.00h / 13.00h –  13.30h

Abholzeiten:             11.45h – 11.55h / 13.00h – 13.20h / 16.00h – 18.20h

 

5. Sicherheit in der Krippe

Die Sicherheit der uns anvertrauten Kinder und die unserer Mitarbeitenden eines unserer Kernprioritäten. Im Zuge des Umbaus haben wir, im Sinne der Erhöhung und Verstärkung der Sicherheit Überwachungskameras anbringen lassen. Die Kameras sind wie folgt platziert und werden gemäss nachstehender Auflistung in Betrieb genommen:

 

Platzierungen:

·       1 x Haupteingang aussen / 1x Haupteingang innen / 1x Babyecke / 1x Garten / 1x Büro / 1x Gang (beim Dschungelbild)

 

Zeiten der Inbetriebnahme:

·       Haupteingang aussen / innen sowie Garten aussen: 24h

·       Babyecke / Büro / Gang (beim Dschungelbild): 07.00h – 18.30h -> keine Aufzeichnungen

·       Babyecke / Büro / Gang (beim Dschungelbild): 18.30h - 07.00h sowie Samstag/Sonntag: Aufzeichnungen 

 

 

6. Aufnahme der Kinder

Wir betreuen Kinder ab vollendetem 2. Lebensmonat bis zum 8. / 9. Lebensjahr. Wir begrüssen eine Vielfalt von Kindern aus verschiedenen Lebenswelten und Familien, unterschiedlichen Kulturen und Sprachen. Die Aufnahme gilt mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages als verbindlich.

 

7. Platzangebot

Die Kinderkrippe verfügt über 26 Ganztagesplätze. Dabei halten wir uns an die Richtlinien des Kantons Basel-Landschaft, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (www.baselland.ch). Die Kinderkrippe ermöglicht den Kindern in einem sozialen Umfeld aufzuwachsen. Die Kinder werden auf einer altersgemischten Gruppe betreut. Zusätzliche Betreuungstage während der Woche sind jederzeit möglich, sofern Plätze frei sind. Die Zusatzbetreuung ist am gleichen Tag BAR zu bezahlen. 

Unter dem Jahr plant die Krippe ausserdem Betreuungsangebote, um den Eltern einen Samstag für sich zu ermöglichen. Bsp.: Betreuung am Samstag vor Weihnachten, damit die Eltern in Ruhe die Weihnachtseinkäufe tätigen können. 

Das Samstags-Betreuungsangebot findet bei einer Mindestanzahl von 3 Kindern statt. Die Eltern werden über diese Betreuungsangebote im Vorfeld schriftlich informiert. Betreuungspreise Samstagsangebot: CHF 10.-- / Std., CHF 5.—pro Mahlzeit.

 

8.  BETREUUNG 

Es ist wichtig, dass die Kinder regelmässig die Kinderkrippe besuchen, denn nur so kann eine Integrierung in die Gruppe zum Wohle des Kindes stattfinden. Der Mindestaufenthalt des Kindes beträgt 20%, d.h. ein ganzer Betreuungstag oder zwei halbe Tage. Die Fremdabholung eines Kindes durch eine Drittperson (Bsp.: Tante, Grosseltern, Bekannte usw.) muss angemeldet werden. Die Drittperson hat sich mit einem amtlichen Ausweis auszuweisen.

 

9. KRANKHEIT 

Die Kinderkrippe betreut kranke Kinder bis zu einem gewissen Rahmen. Bei ersten, leichten Krankheitsanzeichen werden die Eltern telefonisch informiert und können selbst entscheiden, ob sie das Kind abholen möchten oder nicht. Bei Fieber ab 38,5°C verabreichen wir nach Rücksprache und Einverständnis mit den Eltern ein Zäpfchen. Wenn das Kind nicht mehr krippenfähig ist und nur noch Einzelbetreuung braucht, werden die Eltern gebeten, das Kind abzuholen. Über Krankheiten, die in der Krippe im Umlauf sind, werden alle Eltern via Infowand informiert. Bei einem Unfall (Notfall) ist das Personal berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Behandlung oder Spitalpflege zu geben, mit anschliessender Information der Eltern.

Den Richtlinien und Vorschriften des Kantonsarztes folgend, wie im Sinne des Schutzes anderer Kinder und Erwachsener bitten wir die Eltern, Kinder mit Infektionskrankheiten (epidemiologisches Risiko, Spätfolgen, Folgeschäden) zuhause zu behalten. (Bsp.: Masern, Läuse)

 

Unsere Kinderärztin: 

Dr. med. FMH Kinderärztin Hürlimann Magdalena 

Ulmenstrasse 14, 4123 Allschwil | Tel. +41 61 481 33 45 

 

In dringenden Fällen/Notfällen nehmen wir den Krankenwagen, Taxi oder Auto.

 

10. EINGEWÖHNUNGSZEIT 

Es ist wichtig, dass sich die Eltern genug Zeit für die Eingewöhnung ihres Kindes nehmen. Wir wollen dem Kind einen kindgerechten Einstieg in die Gruppe ermöglichen. Das Vertrauen zum Betreuungspersonal muss demzufolge aufgebaut werden. Es wird daher darauf geachtet, jedes Kind langsam und nach dem jeweiligen Bedürfnis angepasst einzugewöhnen. Die Eingewöhnung findet im Monat vor dem Eintritt statt. Die Kosten für die Eingewöhnung und die gesamte Administration betragen die Hälfte des monatlichen vereinbarten Betreuungsbetrags. Das Kind wird zu Beginn von einer Person betreut, anschliessend langsam an eine weitere Person geführt. Das Kind sucht sich anschliessend automatisch selber seine Bezugsperson aus. Gegen Ende der Eingewöhnung wird das Kind langsam an das Team und die gesamte Kindergruppe herangeführt. 

Je nach Betreuungsprozent werden mit den Eltern 4 – 8 Termine für die Eingewöhnung festgelegt. Wir bitten die Eltern/Elternteil, sich für die Eingewöhnung des Kindes Zeit zu nehmen und allfällige Ferienwünsche vor Eintritt/ Eingewöhnung genau zu überdenken.

 

11. FINANZEN 

Die Monatspauschale wird aus einer durchschnittlichen Zahl von Betreuungstagen errechnet. Dabei sind Feiertage, Ferien, Krankheits- und Unfallabwesenheiten einberechnet und stellen daher keine Reduktion dar. Gleiches gilt auch für die Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr. Beispiel: 1 Tag/Woche = CHF 118.— /123.—Baby-Tarif x 48 Wochen: (durch) 12 (Monate) = Fr. 472.—/ 492.-- Betreuungsbetrag pro  Monat. Der Eintritt in die Kinderkrippe ist das gesamte Jahr hindurch möglich, jeweils nach Berücksichtigung der Platzvakanzen. Vertragsbeginn jeweils per erstem Tag des Monats, Bsp. 01.06.2023. Falls vor dem gewünschten Eintritt ein Platz frei wird, ist eine Reservationsgebühr für die freien Monate geschuldet. Die kostenlose Freihaltung / Reservierung eines Betreuungsplatzes (Bsp. für 5 Monate) ist nicht möglich. Die Reservierungsgebühr beträgt Anzahl Monate mal halben Betreuungsbetrag. Bsp.: Sie wollen Ihr Kind ab September 2024 in die Krippe bringen und dies für 1 ganzen Tag in der Woche. Der Platz ist jedoch schon ab April 2024 frei. Es gilt in diesem Fall folgende Berechnung: 5 (freie Monate) x (Mal) CHF 236.—/240.—Baby-Tarif (einen ganzen Tag pro Monat CHF 472.—) = CHF  1‘180.—/1200.—Baby-Tarif Reservierungsgebühr. Für die Eingewöhnungszeit und deren administrative Arbeiten wird mit 50% des angehenden Betreuungsbetrages in Rechnung gestellt. Wenn bereits eine Reservationsgebühr bezahlt wurde, entfällt der Eingewöhnungsbetrag.

Die Mindestberechnung beläuft sich auf 48 Wochen (ohne Ferienbezug), maximal aber 52 Wochen. Wird das Kind jedoch wöchentlich gebracht, werden die zusätzlichen, die 48 Wochen überschreitende Betreuungstage, am Ende des entsprechenden Kalenderjahres der Rechnung dazu addiert (pro Kalenderjahr = 4 Wochen Ferien).

Steuerbescheinigung: Ab dem Steuerjahr 2013 werden den Eltern keine Steuerbescheinigungen mehr ausgehändigt. Die Eltern legen die gesamten Rechnungen des Jahres den Steuerunterlagen bei. Dies ist für die Steuerbehörden ausreichend.

 

12. TARIFLISTE / ZAHLUNG / BESONDERE EREIGNISSE / DIVERSES

Siehe Beiblatt. Die Monatsrechnung wird den Eltern jeweils um den 20. des Monats in Rechnung gestellt. Der Betreuungsbetrag muss, ähnlich der Wohnmiete, spätestens am 30/31. (Februar: am 28 Tag, Schaltjahr: 29. Februar) Tag des laufenden Monats einbezahlt sein (Datum Zahlungseingang). Bei über dem erwähnten Datum der Zahlungsfristen eingehende Betreuungsbeträge behält sich die Krippe vor, die Kinderbetreuung per sofort einzustellen. Die Information erfolgt durch den Krippenvorstand. Bei Vorliegen von Zahlungsausständen oder sonstigen besonderen Fällen (Bsp.: permanentes Zuspätkommen, Unzumutbare/für die Krippe untragbare Zustände mit Kindern und/oder Eltern, andauernde Sonderwünsche Anliegen, welche durch die Krippe nicht umsetzbar sind), behält sich die Krippe vor, den Betreuungsplatz unter schriftlicher Kündigung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Die Tarife werden jährlich überprüft und nötigenfalls der Teuerung angepasst. Die Information an die Eltern erfolgt schriftlich mit einem 3-monatigen Vorlauf. Subventionen: Bei Kostenübernahme der Betreuungseinheiten durch die Sozialbehörde und/oder der Gemeinde Allschwil ist eine schriftliche Bestätigung zwingend beizulegen. Erhält man keine Subventionen/Unterstützungsbeiträge mehr von der Gemeinde und/oder Sozialamt, ist die Rechnung gemäss Reglement in voraus zur Begleichung fällig.

Besondere Ereignisse Epidemien und/oder Pandemien: Tritt infolge kantonsärztlicher Weisung eine vorsorgliche Schliessung der Krippe ein, bleibt der Betreuungsbetrag bis auf weitere Weisung des Bundes geschuldet.

Administrative Zusatzaufwände (Bsp.: Nachträgliche Zustellung von Rechnungskopien und/oder sonstiger Unterlagen) werden mit einem Betrag von CHF 5.— pro Kopie/Unterlage in Rechnung gestellt. Anfragen sind ausschliesslich via Mail zu stellen und werden auch auf diesem Wege beantwortet.

 

13. VERSICHERUNGEN/GEGENSTÄNDE

Die Verpflichtung über den Abschluss einer obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung für das Kind liegt bei den Eltern. Für mitgebrachte Spielsachen, Schmuck und/oder verloren gegangene Kleidungsstücke und/oder Schuhe übernimmt die Kinderkrippe keine Haftung.

 

14. KÜNDIGUNG

Die Kündigungsfrist für einen Betreuungs- bzw. Reservationsplatz beträgt 3 Monate. Dies gilt auch für die Kündigung einer Teilbetreuung (Bespiel: Reduzierung der Betreuungstage von 3 auf neu 2). Die Kündigung hat schriftlich und per Einschreiben auf Monatsende zu erfolgen. Verspätete Kündigungen (Beispiel: Eingang der Kündigung am ersten Tag des Folgemonats) werden mit entsprechenden Betreuungsdauern verrechnet, d.h. der volle Betrag bis Ende der regulären Kündigungsfrist ist geschuldet. Wird der unterzeichnete Vertrag 3 Monate vor Betreuungseintritt gekündigt, ist der Betrag einer 3-monatigen Platzreservierung fällig. Wird 2 Monate vor dem Eintritt des Kindes gekündigt, ist der Betrag im Umfang einer    2-monatigen Platzreservierung und einem 1-monatigen Betreuungsbetrag geschuldet. Wird der Vertrag 1 Monat vor Betreuungseintritt gekündigt, ist die Reservationsgebühr von 1 Monat und der Betreuungsbetrag von 2 Monaten geschuldet. Wird innerhalb des letzten Monats vor Eintritt gekündigt, ist der gesamte Betreuungsbetrag der 3-monatigen Kündigungsfrist geschuldet.

 

14. ANLIEGEN

Anliegen sind ausschliesslich schriftlich per Mail an den Vorstand info@kinderkrippeschlumpfhuesli.ch zu richten, diese werden auch auf diesem Wege beantwortet.

 

Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben dem Herausgeber vorbehalten. 

Kontakt

Verein

Kinderkrippe Schlumpfhüüsli

Baselmattweg 198

4123 Allschwil

Tel. +41 614810257

info@kinderkrippeschlumpfhuesli.ch